Arbeitsschutz, der Weg zum sicheren Industrieunternehmen

Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

Was gehört alles zum Arbeitsschutz?

Unter Arbeitssicherheit fällt alles, was die Arbeitnehmer*innen in einem Unternehmen vor Unfällen, Gefahren und weiteren schädigenden Momenten schützt. Dafür gibt es Fachkräfte für Arbeitssicherheit, bspw. Betriebsärzte, die sich der Einhaltung des Arbeitsschutzes annehmen. Für die Einstellung der Fachkräfte und Auswahl ist der Arbeitgeber verantwortlich.

 

Welche Aufgaben hat der Arbeitsschutz?

Die Schwerpunkte des Arbeitsschutzes sind: Unfallverhütung (klassischer Schutz vor Verletzungen), Schutz vor Berufskrankheiten, Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

 

 

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten Sie:

  • bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  • bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung– Verhältnisprävention
  • bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • bei Untersuchungen nach eingetretenen Ereignissen
  • bei der Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten.

Weitere Leistungen:

  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie Beschäftigten
  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
  • Selbstorganisation